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Elektronische Signatur Rechnungen

Rechnungen die per e-Mail versandt
werden und für den Vorsteuerabzug
verwendet werden sollen / dürfen
müssen mit Hilfe einer so genannten
“Elektronischen Signatur” versehen
werden.

Rechnungen die nicht mit einer solchen
elektronischen Signatur ausgestattet
sind werden von den Finanzämtern
nicht anerkannt. Deshalb müssen Rechnungen – die nicht mit
Hilfe einer elektronischen Signatur versendet werden
“können” – in klassischer Manier und somit auf
dem Postwege versendet werden.

Rechnungen per e-mail

In nächster Zukunft wird sich diese Rechtslage aller Voraussicht
eventuell ändern. Einen interessanten Beitrag über die
geplanten Veränderungen finden Sie hier:
News Elektronischer Rechnungsversand

Eine Entscheidung zu diesem Thema wird erst zur Mitte des Jahres
2011 erwartet. Sollten Sie nach einer optimalen bzw. einer best-
möglichen Lösung für den rechtssicheren digitalen Rechnungs-
versand – also mit “echter” elektronischer Signatur – suchen,
dann darf ich Ihnen gleich hier und wärmstens die Soft-
ware aus dem Hause buhldata (WISO) – empfehlen
WISO Angebot und Rechnung:

P.S. Für Unternehmer, Kleinunternehmer und Mittelständler,
ist sicher auch die WISO Software “Mein Büro” oder der
“WISO Kaufmann” ganz sicher ein guter Tipp!

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