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Schweizer Markenregister

Sie möchten in der Schweiz eine Marke
(Wortmarke / Wort- und Bildmarke)
registrieren lassen?

Oder möchten Sie gezielt nach einer
eventuell eingetragenen Marke online
recherchieren?

Das alles ist schnell und sehr einfach
machbar, über das Schweizer Markenregister >>>

Das Schweizer Register für Marken finden Sie gleich hier -
unter dieser “CH Marken” URL:  www.swissreg.ch

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Fotolia Credits

Am 30. Dezember 2011 bekam ich von
der weltweit wohl größten Bilddatenbank
eine eMail mit diesem originalen Wortlaut:

Guten Tag Andreas Herrmann.

Wir möchten Sie erneut daran erinnern, dass die Verfügbarkeit 17 Ihrer Credits in einer Woche ausläuft. Die über Fotolia erworbenen Credits sind gemäß unseren Kaufvereinbarungen und den ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen 365 Tage verfügbar. Daher möchten wir Sie bitten, diese Credits innerhalb der nächsten Woche zu verwenden. Nach dem Ablauf der Verfügbarkeit können Credits nicht mehr verwendet werden.

In der Credit-Sektion Ihres Mitgliedsbereichs finden Sie weitere Details zu Ihren verbliebenen Credits und deren Verfügbarkeit.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Fotolia-Team
030-208 96 208

Nun stelle ich die Frage:

Ist die Entwertung der Credits einerseits korrekt und andererseits seriös?

Ich bitte zu beachten, Fotolia sandte mir / uns die eMail / Nachricht zu einem Zeitpunkt  als sicher ca. 80% aller Menschen / Unternehmen in Deutschland Urlaub gemacht haben und sicher auch erst eine Woche später wieder am Schreibtisch sitzen werden. Deshalb ist dieses Vorgehen in meinen Augen sehr bedenklich. Ich werde Fotolia eine Frage zu diesem Thema senden und die Antwort hier veröffentlichen. Sollten Sie ebenfalls diese Erfahrung mit den “entwerteten Credits” erlebt haben, dann bitte ich um Ihre Information.

Vielen Dank im Voraus!

======>>>>>>>>>>>>>>>

Diese Anfrage habe ich an Fotolia gesendet, am 09. Januar 2012
und 21.18 Uhr:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 30.12.2011. Ich widerspreche hiermit ausdrücklich der Entwertung meiner Credits!

Gründe hierfür:

a) Ihre Info kam zu einem Zeitpunkt, wo auch Sie davon ausgehen müssen, dass die Empfänger der eMail diese Nachricht nicht lesen werden.

b) die von uns erworbenen Credits sind nie, nie, niemals 365 Tage “alt” gewesen; unser kontinuierliches Kaufverhalten wird dies nachhaltig belegen.

Ich bitte hiermit um Ihre Stellungnahme und um entsprechende Gutschrift.

Vielen Dank im Voraus!

Andreas Herrmann
Geschäftsführender Gesellschafter
Werbekracher Deutschland GmbH

=======>> am 10.01.2012 erhielt ich um 13.41 Uhr diese Antwort vom Fotolia-Team:

Sehr geehrter Herr Herrmann,

vielen Dank für Ihre Mail.
Wir haben Ihnen die 3 abgelaufenen Credits aud Gründen der Kulanz für ein weiteres Jahr gut geschrieben.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass uns Kulanzregelungen dieser Art zukünftig nicht mehr möglich sind und wir bitten sie zukünftig bedarfsorientiert einzukaufen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Fotolia Team
+49 (0)30 208 96 208

Mein Fazit:

Ich verstehe diese Geschäftsfpolitik nicht. Fotolia müsste doch eigentlich froh sein, wenn Unternehmen zinslos Geld auf deren Konto einzahlen und es nicht gleich wieder ausgeben. Die Gutschrift ist freundlich, aber trotz allem sehe ich nicht die Rechtfertigung Guthaben einfach zu löschen. Das ist dreist, auch wenn es in den AGB geschrieben steht. Bin ich der einzige den dieses Geschäftsgebaren missfällt? Über ein Feedback würde ich mich freuen. :)

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Vortrag zum Thema Recht

Ein sehr guter Vortrag zum Thema
Recht bzw. Internetrecht und
Internetkriminalität
finden Sie hier:

Video Vortrag Internetkriminalität

Rechtsanwälte zur Beantwortung der
vielfältigsten Rechtsfragen finden
Sie gleich hier: ANWALTSVERMITTLUNG

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Muster Disclaimer

Das auf jeder Webseite ein so genannter
Disclaimer vorhanden sein sollte ist
sicher kein Geheimnis mehr.

Allerdings stehen viele Webseitenbetreiber
vor einer großen Herausforderung einen
solchen Diclaimer zu verfassen.

Doch hierfür kann jetzt sehr schnell
Abhilfe geschaffen werden.

Entweder beauftragen Sie einen Anwalt der sich mit Internetrecht
auskennt oder Sie gucken hier: MUSTER DISCLAIMER

Auf e-Recht24.de wird ein solcher Muster Disclaimer in sehr guter und
auch leicht verständlicher Form zur kostenlosen Nutzung bereit gestellt.

P.S. Wieder ein heißer Werbetipp von: www.werbung-tipps.de
…folgen Sie uns doch einfach auch bei: TWITTER

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Beleidigung im Internet

Zum Thema Recht im Internet wurde
mir von einem Kunden die Frage
gestellt, wie er in seinem Blog mit
eventl. vorkommenden Provokationen
sowie “Beleidigungen” oder sogar mit
“Rufmord im Internet” umgehen sollte.

Im eigenen (selbst moderierten) Blog
ist dies denkbar einfach, Sie löschen die
Beleidigung / Provokation oder die Falschaussage.
Und schwupps ist die Sache aus der Welt. Bei konstruktiver,
kritischer Kritik sollten Sie allerdings überlegen diese Meinung,
sofern Sie sachlich formuliert ist, stehen zu lassen.

Don’t feed the trolls …

Bei sachlicher Kritik besteht immer die große Chance via
Web 2.0 einen fruchtbaren Dialog entstehen zu lassen und
davon können ganz sicher alle Beteiligten profitieren.

WICHTIG!
Grundsätzlich gilt im Internet eine besonnene Regel:
>>>>>>>>>>> “Don’t feed the trolls!

Damit ist gemeint, dass Leute die im Internet darauf aus sind
zu provozieren (Anm.: man nennt diese User “Trolls”),
dass diese einfach zu ignorieren sind.

Abmahnung Beleidigung

Allerdings sollte das Ignorieren einer Beleidigung oder einer
verleumderischen, vielleicht sogar wettbewerbsrechtlichen
Falschaussage natürlich seine Grenzen haben. Auch hierfür
gibt es eine Vielzahl probater Möglichkeiten zur Rechts-
wahrung – die jedem Menschen / jedem Unternehmen
zur Verfügung stehen – um einem Rufmord Einhalt
zu gebieten.

Ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin wird Ihnen dabei sicher
schnell hilfreiche Unterstützung bieten. Tipp: Anwalt finden

P.s. Lektüre zum Thema Abmahnung / Wettbewerbsrecht
finden Sie gleich hier … mein Buchtipp:

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Pflichtangaben Impressum

Was gehört ins Impressum?

Welche Pflichtangaben müssen
Betreiber einer Homepage bzw.
eines Onlineshops im Impressum
offenlegen?

Die Angaben sind wesentlich umfang-
reicher und unterschiedlicher als
weitläufig angenommen wird.

Impressum Angaben

Da der Gesetzgeber die Pflichtangaben im Impressum immer wieder verändert
bzw. optimiert, sollten Sie sich im Zweifel immer von einem Anwalt für
Internetrecht
beraten lassen.

Eine kleine, aber rechtlich unverbindlich Hilfe, eine Auskunft in Sachen
“Pflichtangaben Impressum” finden Sie hier: Angaben Impressum

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Textklau

Contentklau oder auch Textklau genannt
ist ganz sicher keine Seltenheit.

Wenn wir von Textklau sprechen, dann
sprechen wir nicht von einem Bagatell-
delikt, denn Textklau ist und bleibt
eine Urheberrechtsverletzung.

Urheberrechtsverletzung Contentklau

Der monetäre Schaden von so genanntem Textklau ist in vielen Fällen sicherlich
bezifferbar und es ist immer gut, wenn Textklauern und anderen Urheberrechts-
verletzern das Handwerk gelegt wird.

Doch über dieses Thema bzw. über Schadensersatz aus Contentklau möchte ich
mich an dieser Stelle gar nicht auslassen, sondern über einen viel schlimmeren
bzw. bedeutsameren Schaden der aus dem Textklau entsteht und der sowohl
dem Textklauer und dem Contentbeklauten schadet …

Doppelter Content

Denn das Ergebnis des so genannten Textklau’s ist schlicht und ergreifend
der so  genannte “Doppelter Content”.

Doppelten Content mag die Suchmaschine Google leider überhaupt nicht.

Und genau daraus resultiert das Problem, für den Textklauer und den
Betreiber der Homepage von der der Content geklaut wurde.

Sobald die Suchmaschine Google festgestellt hat, dass doppelter Content
indiziert / indexiert bzw. in der Suchmaschine vorhanden ist, wird
Google gegen solche Webseiten Sanktionen verhängen.

Im schlimmsten Fall wird eine Seite mit kopiertem Text aus dem Index von
Google verbannt. Denn Google besitzt die Möglichkeit den Zeitraum zu
bestimmen, zu welchem Zeitpunkt Content veröffentlicht wurde.

Gleichfalls wird die Bedeutung einer Webseite in den Suchmaschinen
berücksichtigt. Im schlimmsten Fall jedoch wird Google beide
Webseiten bestrafen … entweder mit einer schlechteren
Platzierung innerhalb der Suchmaschine oder
die Seiten werden aus der Suchmaschine
verbannt …

Tipp zum Schutz vor Textklau bietet: PLAGAWARE

SEO Text und Homepage Text

Daher ist mit Textklau  oder Contentklau ganz sicher niemandem
geholfen. Irgend einen Vorteil für den so vermeintlich cleveren
Texträuber gibt es ganz, ganz sicher nicht!

Eher das Gegenteil wird der Fall sein.

Daher bleibt mir nichts anderes als zu hoffen, dass die Textklauer
begreifen, dass sie sich selbst mit geklauten Texten keinen
gefallen tun und im schlimmsten Fall sogar eine
Urheberrechtsklage bzw. Schadensersatzklage
riskieren …

In diesem Sinne, einen klagenfreien Tag wünscht Ihnen

Andreas Herrmann

Sie möchten Texte vom Textetüftler Herrmann aus Hamburg?

Dann besuchen Sie mich im Internet: Textagentur!

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Adwords Tricks

Heute bin ich (mehr oder weniger durch Zufall)
auf Spiegel.de auf diesen ganz sicher hoch
interessante Beitrag zum Thema Google
Adwords
und die Verwendung von
geschützten Markennamen in
Adwords Anzeigen gestoßen.

Lange Rede, kurzer Sinn, lesen Sie am besten selbst:

BGH Urteil Google Adwords Anzeigen

Legale Adwords Tricks?

Da das auf Spiegel.de genannte Urteil schon ein wenig älter ist,
habe ich gleichfalls noch diesen Beitrag gefunden, der das vorherige,
auf Spiegel.de zitierte BGH Urteil, meiner Meinung nach fundamentiert.

Siehe: Urteil EuGH zu  Verwendung von Markannamen in Adwords Anzeigen

Dieses Urteil ist ganz sicher deutlich und ein von der Online-Werbebranche
lang erwartetes Urteil in Sachen Google Adwords sowie die damit verbundene
und in der Diskussion stehende ([un]rechtmäßige) Verwendung von Markennamen.

An dieser Stelle denke ich, dass nun die “unbedenkliche” Verwendung von Markennamen
auch die unbedenkliche Verwendung von Firmennamen beinhaltet?

Liege ich damit richtig oder falsch?

Anwalt Onlinerecht

… vielleicht liest diesen Beitrag ja ein Anwalt Onlinerecht und kann mir
hierüber seinen aktuellen Wissensstand darüber posten.

Ich persönlich hätte eine entgegengesetzt lautende Entscheidung besser gefunden,
denn ich kann die Kläger und deren Ängste / Interessen (wie zum Beispiel die
des Modelabels Louis Vuitton) sehr gut nachvollziehen und verstehen.

In diesem Sinne, viel Erfolg beim “adworden”! :O)

Herzliche grüßt Sie: Andreas Herrmann
Geschäftsführer Werbekracher Deutschland GmbH

P.S. Ein anderer Zeitungsartikel zum oben genannten EuGH Urteil in
Sachen Google Adwords ist ebenfalls sehr interessant: DONAUKURIER

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Copyright Recht

Sie möchten das Copyright auf einer Webseite
(z.B. einen vorhandenen / integrierten Link)
vorsätzlich entfernen?

Mit einer solchen Handlung sollten Sie sehr,
sehr vorsichtig sein.

Ein Beispiel: Sofern die Anbringung / Integration
eines Copyrights auf der zu erstellenden oder
erstellten Homepage Bestandteil des Zustandekommens
eines Leistungsvertrages ist (Beispiel: Hinweis im Kaufvertrag: … auf der Grundlage
unserer AGB…), dann darf das Copyright bzw. der “Link” des Urhebers der Webseite
nicht ohne Rücksprache entfernt werden.

Urheberrecht Copyright

Sofern Ihnen der Urheber die Rechte erteilt den Copyright-Vermerk entfernen zu dürfen,
dann sollten Sie sich diese Erlaubnis in jedem Fall schriftlich dokumentieren lassen …

Andernfalls könnte dies sonst später “evntl. zu Problemen führen”.

Sie haben Fragen zum Thema “Copyright Rechte“?

Dann empfehlen wir Ihnen die Beratung durch einen qualifizierten Anwalt für Markenrecht.

Vielleicht finden Sie ja gleich hier einen: Anwalt Patent- und Markenrecht

Tipp: In der Regel haben Werbeagenturen in Deutschland das Recht zur dauerhaften
Eintragung eines Copyright-Vermerks (z.B. bei der Anfertigung von Webseiten)
in ihren AGB verankert. Daher genehmigt ein Auftraggeber bereits mit
Annahme bzw. mit dem Zustandekommen des Leistungsvertrages
die Integration eines Copyright-Vermerks. Eine eigenwillige
Entfernung des Copyright ist somit nicht empfehlenswert.

Urheberrecht Copyright Rechte

Sie haben andere Erfahrungen mit Copyright Rechten?

Bitte schreiben Sie mir, denn ich bin kein Anwalt und plaudere in diesem
Blog lediglich aus meinem Erfahrungsschatz. Daher sind die hier stehenden
Informationen lediglich die Reflektion meiner Erfahrungen und keinesfalls
eine rechtsverbindliche Empfehlung.

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Abmahnung Urheberrechtsverletzung

Wenn Wissen nachweislich gestohlen und verwendet
wurde, dann liegt in der Regel eine Urheberrechts-
verletzung vor …

Vielleicht gibt es dafür auch noch andere Formulierungen,
daher bitte ich um Ihre Hilfe, denn ich bin in Sachen
Internetrecht eher Laie als kompetenter Berater.

Aber zurück zum Thema.

Liegt also eine Urheberrechtsverletzung vor, dann haben Sie bzw. Ihr Unternehmen das
Recht und manchmal sogar die Pflicht, diese Verletzung des Urheberrechts, diese
Unrechtstat in der Regel mit Hilfe eines Anwalts abzumahnen.

In einem solchen Fall spricht man von einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung.

Streitwert Urheberrechtsverletzung

Dabei wird ein Streitwert festgelegt.

Der Streitwert ist in der Regel der Wert, den der “Verletzer des geschützten Urheberrechts”
(kann man das so sagen?) hätte zahlen müssen, wenn er die Nutzung der “Sache” auf
legalem Wege erworben hätte.

In dem dieser Aussage zu Grunde liegende Fallbeispiel wurde ein Homepage Layout
und Homepage Texte zu 99,9%  – also 1:1 – übernommen bzw. nachgebaut.

Streitwert in diesem Fall: ca. 5.000 Euro (ungefähr).

Natürlich kommt dem Verletzer des Urheberrechts diese Sache noch teuerer
zu stehen, dann er muss auch noch die dazu kommenden Kosten für die
Einschaltung eines Anwalts bezahlen (Anwalt Abmahnung).

Diese Kosten liegen in besagtem Fall bei ca. 1.600 Euro.

Unterlassungserklärung

… bitte verzeihen Sie mir meine amateurhaften Erklärungsversuche,
aber ich bin nun mal kein Anwalt.

Deswegen ist die Reihenfolge hier auch etwas verdreht. Denn wenn eine
Abmahnung geschrieben wurde, dann hat der Abgemahnte die
Möglichkeit eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben.

Bereits in der Abmahnung steht dann ein “Abmahnbetrag” drin, den der
Abgemahnte / die abgemahnte Partei in dem Fall zahlen muss,
wenn die Unterlassungserklärung nicht unterschrieben
bzw. der Grund der Abmahnung nicht anerkannt wird.

Unterzeichnet der Abgemahnte die Unterlassungserklärung, dann wird der oben
beschriebene Schadensersatz fällig – plus Anwaltskosten.

Ist die abgemahnte Partei nicht zahlungsfähig, wie in unserem Beispiel durch Abgabe
einer eidesstattlichen Versicherung (OE = Offenbarungseid), dann bleibt der
Geschädigte bzw. die geschädigte Partei (Kläger) auf den Anwaltskosten,
wie in unserem Beispiel, bedauerlicherweise sitzen.

Strafanzeige eidesstattliche Versicherung

Dann hilft nur noch eine Strafanzeige bei der Stattsanwaltschaft.

Dadurch kommt vielleicht ein wenig Schwung in die Sache und das ganz sieht dann
wenigstens nicht mehr aus wie ein Bagatelldelikt, aber Geld (Schadensersatz) wird
dadurch in der Regel nicht fließen.

Gut beraten ist, wer einen guten Anwalt kennt oder hat, der eine Urheberrechts-
verletzung schnellstmöglich verfolgt und entsprechende Entschädigungen geltend macht.

Meine Empfehlung: … ehrlich währt immer noch am längsten. :O)

Guten Tag!

P.S. Sie brauchen einen Anwalt für Markenrecht oder Urheberrechtsschutz?
Versuchen Sie Ihr Glück doch einfach mal hier:  Anwalt Urheberrecht

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