Markenregister Deutschland
Kategorie: Marke Schutz - 8.04.2011 - Werbeagentur
Sofern Sie einen einzigartigen Firmen-
namen besitzen oder einen attraktiven
Produktnamen Ihr Eigenturm nennen
dürfen, sollten Sie sich ernsthaft
darüber Gedanken machen eine Marke
bzw. eine so genannte Wort- und Bild-
Marke beim Patent- und Markenamt
eintragen / registrieren zu lassen.
Wortmarken und Bildmarken
Die Möglichkeit einen “Namen / Begriff” schützen zu lassen ist relativ
einfach, dennoch sollte im Vorwege immer auf Besonderheiten des
angestrebten Markenschutzes bzw. des Markenschutzrechts geachtet
werden. WICHTIG: ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich darauf
hinweisen, dass die hier nieder geschriebenen Informationen auf
meinen persönlichen Erfahrungen und meinem Wissen basieren und
keinerlei Rechtsverbindlichkeit besitzen.
Was also ist also für mein laienhaftes Verständnis unter der Anmeldung
einer Wortmarke oder einer Wort- und Bildmare zu verstehen?
Wortmarke plus Firmenlogo = Wort Bild Marke
Ich bleibe einfach mal sehr pauschal mit meiner Betrachtung,
was sicher für die meisten Markenanmeldungen zutreffend sein wird:
- Wenn Sie einen Namen, ein Wort oder einen Begriff ins Markenregister
eintragen lassen (wollen), dann handelt es sich nach der Eintragung
um eine so genannte Wortmarke. - Wenn Sie eine Grafik / ein Bild ins Markenregister eintragen lassen
(möchten), dann handelt es sich um eine so genannte Bildmarke. - Und kombiniert man “Text” mit einem “Bild/Grafik” dann spricht man
von der Registration einer so genannten Wort- und Bildmarke
Das alles ist nicht wirklich schwer, sondern eher viel Schreib- und
Fummelkram. Auch in Sachen Markenanmeldung gilt: Gewußt wie!
Daher nachfolgend ein paar Besonderheiten auf die Sie bei Ihrer
Markenanmeldung auf jeden Fall achten sollten.
Eintragung einer Marke
- Kosten! Die Kosten für eine Markeneintragung die das DPMA
(Deutsches Patent- und Markenamt) erhebt betragen zur
Zeit (noch) 300 Euro, für die Eintragung einer Wort-
marke und auch für die Eintragung einer Wort-
und Bildmarke.
(Anmerkung: bei den Kosten i.H.v. 300 Euro für die Anmeldung
der Marke handelt es sich um eine Bearbeitungsgebühr!!!)
… heißt im Klartext: auch wenn die Marke nicht eingetragen
wird, die 300 Euro sind futsch. Wird die Marke eingetragen,
dann kommen allerdings auch keine weiteren Kosten hinzu. - Der Zeitraum den das DPMA für die Eintragung der Wortmarke
und oder der Bildmarke braucht beträgt zwischen drei und
sechs Monaten. Das Markenamt bietet auch die Möglichkeit der
beschleunigten Eintragung (BEARBEITUNG!!!) dies dauert dann
ca. 4 bis 8 Wochen und kostet zusätzlich ca. 200 Euro. - Sollten Sie die Markenanmeldung nicht selbst realisieren wollen
dann beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens oder einen
auf Markenanmeldungen und Markenschutz spezialisierten
“Markenanwalt” >> siehe auch hier: Anwalt Marke anmelden
Die Kosten für eine Markenanmeldung durch einen Anwalt oder
Fachanwalt sind mir leider nicht bekannt, aber ich denke das dies
zwischen 200 und 1.500 Euro liegen könnte. Individuell könnten
die Kosten schwanken, da auch eine evntl. Markenrecherche die
Kosten hochtreiben kann. - An dieser Stelle möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass die
Rückfragen durch das DPMA im Zusammenhang mit einer
Markenanmeldung sehr unterschiedlich sind. So habe ich zum
Beispiel schon Wort- und Bildmarken – mit den entsprechenden
Anlagen – angemeldet die völlig problemlos eingetragen wurden
und andere Anmeldungen, mit exakt der gleichen Vorgehensweise
wurden mit Rückfragen versehen die zum Beispiel danach fragten,
dass die Farben des Logos benannt werden sollten oder das die
“Klassen” nachträglich vom DPMA optimiert wurden … vorschlagsweise. - Übersendung der ausgefüllten Anmeldeunterlagen! Ich empfehle
die Markenanmeldung per Übergabe-Einschreiben dem DPMA
zukommen zu lassen. Dies ist kein Muss, aber es beruhigt zu
Wissen das die Anmeldeunterlagen angekommen sind. - Ganz gleich ob die Anmeldung erfolgt ist oder auch wenn die
Anmeldung abgelehnt wurde, Sie bekommen in jedem Fall
eine Nachricht vom DPMA. Sofern die Marke eingetragen worden
ist – gibt es ein Zertifikat – die Schutzdauer beträgt übrigens 10 Jahre.
Nach Ablauf dieses Schutzzeitraumes ist die Markeneintragung
idealerweise verlängern zu lassen. Erfolgt eine Ablehnung der
Anmeldung bekommen Sie ebenfalls eine Notiz darüber mit
entsprechender Begründung/Stellungnahme, der Sie selbst-
verständlich widersprechen dürfen / können.
Tipps Markenanmeldung / Markenregistration
Habe ich etwas vergessen zu erwähnen? Dann bitte schreiben Sie
mir doch einfach eine Antwort auf diesen Blogbeitrag.
Ergänzende Infos zum Thema Markenschutz und Markenanmeldung
finden Sie ganz sicher in diesem wertvollen Ratgeber:
Unsere Empfehlungen:
Hinterlassen Sie einen Kommentar
Werbetipp
Schlagwörter
Blogroll
- Arbeitszeugnis erstellen
- Baufinanzierung Kreditrechner
- Billige Flugtickets
- Blog search directory
- Firmen Norderstedt
- Flugverbindungen suchen
- Forum Burn Out Syndrom
- Gedankenparkplatz
- Google Adwords Beratung
- Grafik Werbeagentur
- Hotel Porto Christo
- Kreditvermittlungen
- Luxus Laptopunterlage
- Mitarbeiterschulungen
- Motivationsspruch
- Neue Firmenwebseite
- Nichtraucher Tipps
- Online Flugbuchung
- PayPay AG, Schweiz
- Perfekte Übersetzungen
- Pferdemarkt Online
- Private Kredite
- Sag die Wahrheit
- Seriöse Suchmaschinenoptimierung
- Sommerurlaub Tipps
- Sonderposten Baumarkt
- Stellenangebote Bayern
- Stellenangebote in Hamburg
- Stoffschuh
- Texter Berlin
- Unternehmensberatung
- Verkaufstrainings
- Werbeagentur Homepage
- Werbungslogan
- Zeltwohnwagen


