Pflichtbeitrag Künstler Sozial Kasse
Kategorie: KSK Künstlersozialabgabe - 15.10.2010 - Werbeagentur
Immer wieder ein
Streit- und/oder Verwirrthema:
Die Künstlersozialkasse.
Noch immer wissen viele Unternehmen
nicht, dass wenn Sie grafische, kreative
Leistungen einkaufen, dass sie darauf
einen fest definierten Abgabebetrag an
die KSK (Künstlersozialkasse) zahlen
müssen.
Unklar ist auch, warum manche Kreative nicht in die KSK
aufgenommen werden, aber die Leistungen die sie erbringen,
für den jeweiligen Verwerter abgabepflichtig sind.
Diesem Thema hat sich ein Portal angenommen,
welches der KSK kontra bieten und zum Nachdenken anregen will.
Es werden dort sehr interessante Tatsachen vorgetragen und es
bleibt spannend mit zu erleben, wie diese konstruktiven
“Denkanstöße” dieses Thema verändern werden.
Meine Meinung dazu ist: das für Jemanden der keinen Anspruch auf
Leistungen aus der KSK hat, auch keine KSK Abgaben von
Verwertern geleistet werden dürfen.
Zu KSKontra gelangen Sie hier: KSKontra.de
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Dann besuchen Sie einfach das: Verzeichnis Werbeagenturen
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