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Post Umsatzsteuer

Zum 01.07.2010 ist es soweit:

Der Gesetzgeber hat eine Neuregelung
in Sachen Umsatzsteuerpflicht erlassen.

Diese Neuregelung betrifft insbesondere
Postdienstleistungen. Die Deutsche Post
hat mir vor wenigen Tagen ein sehr über-
sichtliches Schreiben gesandt, in welchem
sehr übersichtlich zu entnehmen gewesen ist,
welche Postleistungen umsatzsteuerbefreit
bleiben und welche Postleistungen ab
Juli 2010 umsatzsteuerpflichtig werden.

Neue Umsatzsteuerpflicht ab 01.07.2010

Hier ein paar Beispiele der Leistungen, die demnächst der Umsatzsteuer unterliegen:

  • Nachnahmesendungen
  • DHL Paketsendungen über 10 kg
  • Postvertriebsstück(e)
  • Infopost
  • Pressesendungen

WICHTIG: meine Aufzählung ist weder rechtsverbindlich
noch garantiert die Nennung dieser Inhalte Vollzähligkeit.

Umsatzsteuerfreie Postprodukte

Von der Umsatzsteuer befreit bleiben in Zukunft diese Postangebote:

  • Streifbandzeitung
  • DHL Paketsendung bis 10 kg
  • Standardbriefe
  • Kompaktbriefe
  • Großbrief und Maxibrief
  • Postkarte
  • Einschreiben
  • Infobrief
  • und alle Sendungen ausserhalb der europäischen Union,
    unabhängig vom gewählten Produkt.

Auch hier gilt, dass ich keine Garantie oder Haftung für die
von mir gegebenen Infos übernehmen kann.

Mehr Infos über Post- und Werbesendungen

… bekommen Sie mit Sicherheit auf dieser Homepage:

Deutsche Post AG
Und sollten Sie wieder einmal Hilfe in Sachen einer Direktmarketing
oder Dialogmarketing Kampagne brauchen, so sprechen Sie
einfach mit mir – kostenlos - unter:

0800 – 100 38 58!

oder besuchen Sie mich im Internet, Ihrem Spezialisten für Werbebriefe
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