Rücknahme Mahnbescheid
Kategorie: Zahlungsmoral - 26.07.2010 - Werbeagentur
Ich habe vor einiger Zeit mit Stolz darüber
berichtet, dass wir in einem laufenden
Mahnverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit
eines Schuldners – diesen Mahnbescheid
zurück genommen haben und der
Schuldner sich nach kurzem Telefonat
schriftlich verpflichtet hat, den noch
offenen Rechnungsbetrag in Raten
abzuzahlen.
Kosten Mahnverfahren
Entgegenkommenderweise haben wir uns im Gegenzug verpflichtet,
dass wir die Kosten des Mahnverfahrens zahlen werden.
Nun kam es wohl wie es kommen musste: Der Schulder hat die
Rücknahme unseres Mahnbescheides dankend begrüßt und
ist bis zum heutigen Tage seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht nach gekommen.
Daher mein FAZIT und mein Tipp zum Thema Rücknahme Mahnbescheid:
Eine gütliche, außergerichtliche Einigung ist immer gut! Jedoch sollten Sie
erst die Rücknahme des Mahnverfahrens einleiten, wenn der Schuldner
wenigstens eine Anzahlung der vielleicht dann vereinbarten
Ratenzahlung geleistet hat.
Hilfe zum Theme Mahnbescheid finden Sie vielleicht hier:
Anwalt Mahnbescheid oder wenn Sie in der Schweiz einen Schuldner
sitzen haben, dann vielleicht hier: Inkasso Service Schweiz
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