Stolperfalle KSK
Kategorie: KSK Künstlersozialabgabe - 23.03.2011 - Werbeagentur
Sie kaufen gelegentlich und regelmäßig
Werbemittel für Ihr Unternehmen ein?
Und Sie kennen die Künstlersozialkasse
(KSK) noch nicht?
Dann möchte ich Ihnen an dieser Stelle
den heißen Tipp geben, dass Sie am
besten schnell den Kontakt zur KSK
suchen, um dann dort Ihre Abgabepflicht der Künstlersozialabgabe
prüfen zu lassen und dann ggfs. ordnungsgemäß nachkommen
zu können.
Verwerter künstlerischer, publizistischer Werte
WICHTIG: die Auftragnehmer Ihrer Aufträge sind nicht
verpflichtet Ihnen mitzuteilen, dass Sie als Verwerter
“künstlerischer” Leistungen zum Abführen der
Künstlersozialabgabe verpflichtet sind.
Hier gilt ganz eindeutig:
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!
Bitte denken Sie auch daran, dass Sie im Falle einer
Prüfung durch die Künstlersozialkasse rückwirkend
für vier Jahre (meine Kenntnis) die Abgabe zahlen müssen.
Werbetexter, SEO Texter, Grafiker, Webdesigner
… und sicherlich noch eine Vielzahl anderer Kreativer gehören zu
der Berufsgruppe für die Sie als Auftraggeber die KSK Abgabe
zahlen müssen.
WICHTIG: dabei ist es absolut uninteressant, ob der “Künstler bzw. die
Kreative” in der KSK versichert ist/sind. Die Abgabe ist auch im Falle
einer Nichtversicherung des Auftragnehmers über die KSK an die
Künstlersozialkasse abzuführen.
Verkehrte Welt? Vielleicht, aber so ist das Gesetz. … dessen sich noch
immer viele Auftraggeber leider nicht bewusst sind.
Befreiung von der KSK?
Auf die Frage ob man von der Künstlersozialabgabe befreit werden kann
darf ich Ihnen laut meinem Kenntnisstand mitteilen, dass dem nicht
so ist. Einzige Ausnahme / Möglichkeit, Sie stellen einen Grafiker,
Werbetexter und Co. fest ein, dann werden ganz normale
Sozialabgaben fällig. Nach meinem Wissen brauchen Sie
für fest angestellte Kreative keine KSK Abgabe zahlen.
Was mir im Gegensatz nicht klar ist, wie sich die Situation verhält,
wenn Ihre neue “Festanstellung” über die KSK versichert ist …
In einem solchen Fall hört meine laienhafte Fachkenntnis auf.
Beitragssatz der Künstlersozialkasse
Ich kann nur jedem Unternehmen die Empfehlung geben den KSK Beitrag
abzuführen, da hilft nun mal kein Murren und auch kein Knurren.
Offensichtbar ist, dass der KSK Beitrag jedes Jahr sinkt. Der Grund hierfür
ist sehr einfach nachzuvollziehen, weil die Gemeinschaft der
“verpflichteten” Abgabenzahler immer größer wird.
Im Jahr 2011 beträgt der Abgabesatz für Verwerter künstlerisch-
publizistischer Leistungen / Werte 3,9%. (Angaben ohne Gewähr,
aber nach bestem Wissen).
In diesem Sinne, ich wünsche Ihnen einen kreativ-dynamisch-erfolgreichen Tag!
Ihr Andreas Herrmann
Freiberuflichkeit
Kategorie: KSK Künstlersozialabgabe - 23.05.2010 - Werbeagentur
Heute habe ich mal eine Frage an die
Freiberuflichkeit in Deutschland:
Unterliegt zum Beispiel ein auf 400 Euro
Basis beschäftigter Publizist oder Künstler
(Grafiker, Grafikdesigner, Werbetexter)
- auch wenn er nicht über die KSK
versichert ist – trotzdem und
zusätzlich der Abgabepflicht?
KSK Abgabepflicht für 400 Euro Beschäftigte
Ich glaube nicht. Denn für eine auf 400 Euro Basis beschäftige Person
werden vom Arbeitgeber bereits pauschale Renten- und Kranken-
versicherungsbeiträge abgeführt.
Daher wäre eine zusätzliche Zahlung von KSK-Beiträgen (Abgabepflicht)
für mich nicht nachvollziehbar.
Liege ich richtig oder falsch mit meinem Gedanken zur Abgabepflicht?
Für Ihre Meinungen danke ich Ihnen im Voraus!
KSK Beitrag
Kategorie: KSK Künstlersozialabgabe - 7.05.2010 - Werbeagentur
Heute bekam ich von der KSK die
Abrechnung der Künstlersozialabgabe
Der Prozentsatz hinsichtlich der Höhe
der zu zahlenden Künstlersozialabgabe
schwankt von Jahr zu Jahr und es ist
gut dabei zu sehen, dass die Beiträge
von Jahr zu Jahr sinken.
Die sinkenden Beiträge sind ganz sicher auch
darauf zurück zu führen, dass immer mehr Unternehmen
sich dazu entschließen freiwillig die mit Sicherheit sinnvolle
Künstlersozialabgabe zu zahlen und andererseits werden immer
mehr Unternehmen in Deutschland hinsichtlich ihrer KSK Abgabe-
pflicht geprüft und dann zur Abgabe ggfs. “bewegt”.
Abgabepflicht KSK
WICHTIG: ein Unternehmen das “künstlerische Tätigkeiten” konsumiert
(verwertet) ist zur Zahlung der Künstlerabgabe (i.w.S. = Künstlersozial-
versicherung) verpflichtet. Ein “Nichtwissen” vom Bestehen dieser
“Pflichtabgaben” entbindet nicht von der Abgabepflicht (schöne
Formulierung :O) und schützt gleichzeitig auch nicht vor den von der
Künstlersozialkasse verhängbaren Strafgeldzahlungen.
Hier nenne ich Ihnen mal die Beitragssätze der Künstlersozialkasse
in Wilhelmshaven (Angaben ohne Gewähr):
2005 = 5,8%
2006 = 5,5%
2007 = 5,1%
2009 = 4,4%
2010 = 3,9%
Daran ist sehr schön zu erkennen, dass das Anwachsen der KSK Beitrag
zahlenden Unternehmen ständig steigt und dass dies auch wohltuend
zu einer Minderung der Abgabelasten / Beiträge der KSK pflichtigen
Unternehmen führt.
Siehe auch: Künstlersozialkasse KSK
Pflicht und Kür: Künstlerkasse
… die Künstlerkasse ist für Künstler mit Sicherheit eine sehr
hilfreiche Einrichtung, daher sollten sie – sofern Sie als Künstler
oder Publizist tätig sind, die Möglichkeiten einer Mitgliedschaft
in jedem Fall von der Künstlersozialkasse prüfen lassen.
WICHTIG: auch wenn der für ein Unternehmen tätige Künstler /
Publizist NICHT über die Künstlersozialkasse versichert ist, so
ist das die jeweilige Leistung konsumierende Unternehmen
trotzdem zum Abführen der Künstlersozialabgabe verpflichtet.
Werbekracher
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