Textklau
Kategorie: Internetrecht - 8.04.2010 - Werbeagentur
Contentklau oder auch Textklau genannt
ist ganz sicher keine Seltenheit.
Wenn wir von Textklau sprechen, dann
sprechen wir nicht von einem Bagatell-
delikt, denn Textklau ist und bleibt
eine Urheberrechtsverletzung.
Urheberrechtsverletzung Contentklau
Der monetäre Schaden von so genanntem Textklau ist in vielen Fällen sicherlich
bezifferbar und es ist immer gut, wenn Textklauern und anderen Urheberrechts-
verletzern das Handwerk gelegt wird.
Doch über dieses Thema bzw. über Schadensersatz aus Contentklau möchte ich
mich an dieser Stelle gar nicht auslassen, sondern über einen viel schlimmeren
bzw. bedeutsameren Schaden der aus dem Textklau entsteht und der sowohl
dem Textklauer und dem Contentbeklauten schadet …
Doppelter Content
Denn das Ergebnis des so genannten Textklau’s ist schlicht und ergreifend
der so genannte “Doppelter Content”.
Doppelten Content mag die Suchmaschine Google leider überhaupt nicht.
Und genau daraus resultiert das Problem, für den Textklauer und den
Betreiber der Homepage von der der Content geklaut wurde.
Sobald die Suchmaschine Google festgestellt hat, dass doppelter Content
indiziert / indexiert bzw. in der Suchmaschine vorhanden ist, wird
Google gegen solche Webseiten Sanktionen verhängen.
Im schlimmsten Fall wird eine Seite mit kopiertem Text aus dem Index von
Google verbannt. Denn Google besitzt die Möglichkeit den Zeitraum zu
bestimmen, zu welchem Zeitpunkt Content veröffentlicht wurde.
Gleichfalls wird die Bedeutung einer Webseite in den Suchmaschinen
berücksichtigt. Im schlimmsten Fall jedoch wird Google beide
Webseiten bestrafen … entweder mit einer schlechteren
Platzierung innerhalb der Suchmaschine oder
die Seiten werden aus der Suchmaschine
verbannt …
Tipp zum Schutz vor Textklau bietet: PLAGAWARE
SEO Text und Homepage Text
Daher ist mit Textklau oder Contentklau ganz sicher niemandem
geholfen. Irgend einen Vorteil für den so vermeintlich cleveren
Texträuber gibt es ganz, ganz sicher nicht!
Eher das Gegenteil wird der Fall sein.
Daher bleibt mir nichts anderes als zu hoffen, dass die Textklauer
begreifen, dass sie sich selbst mit geklauten Texten keinen
gefallen tun und im schlimmsten Fall sogar eine
Urheberrechtsklage bzw. Schadensersatzklage
riskieren …
In diesem Sinne, einen klagenfreien Tag wünscht Ihnen
Andreas Herrmann
Sie möchten Texte vom Textetüftler Herrmann aus Hamburg?
Dann besuchen Sie mich im Internet: Textagentur!
Abmahnung Urheberrechtsverletzung
Kategorie: Internetrecht - 18.03.2010 - Werbeagentur
Wenn Wissen nachweislich gestohlen und verwendet
wurde, dann liegt in der Regel eine Urheberrechts-
verletzung vor …
Vielleicht gibt es dafür auch noch andere Formulierungen,
daher bitte ich um Ihre Hilfe, denn ich bin in Sachen
Internetrecht eher Laie als kompetenter Berater.
Aber zurück zum Thema.
Liegt also eine Urheberrechtsverletzung vor, dann haben Sie bzw. Ihr Unternehmen das
Recht und manchmal sogar die Pflicht, diese Verletzung des Urheberrechts, diese
Unrechtstat in der Regel mit Hilfe eines Anwalts abzumahnen.
In einem solchen Fall spricht man von einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung.
Streitwert Urheberrechtsverletzung
Dabei wird ein Streitwert festgelegt.
Der Streitwert ist in der Regel der Wert, den der “Verletzer des geschützten Urheberrechts”
(kann man das so sagen?) hätte zahlen müssen, wenn er die Nutzung der “Sache” auf
legalem Wege erworben hätte.
In dem dieser Aussage zu Grunde liegende Fallbeispiel wurde ein Homepage Layout
und Homepage Texte zu 99,9% – also 1:1 – übernommen bzw. nachgebaut.
Streitwert in diesem Fall: ca. 5.000 Euro (ungefähr).
Natürlich kommt dem Verletzer des Urheberrechts diese Sache noch teuerer
zu stehen, dann er muss auch noch die dazu kommenden Kosten für die
Einschaltung eines Anwalts bezahlen (Anwalt Abmahnung).
Diese Kosten liegen in besagtem Fall bei ca. 1.600 Euro.
Unterlassungserklärung
… bitte verzeihen Sie mir meine amateurhaften Erklärungsversuche,
aber ich bin nun mal kein Anwalt.
Deswegen ist die Reihenfolge hier auch etwas verdreht. Denn wenn eine
Abmahnung geschrieben wurde, dann hat der Abgemahnte die
Möglichkeit eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben.
Bereits in der Abmahnung steht dann ein “Abmahnbetrag” drin, den der
Abgemahnte / die abgemahnte Partei in dem Fall zahlen muss,
wenn die Unterlassungserklärung nicht unterschrieben
bzw. der Grund der Abmahnung nicht anerkannt wird.
Unterzeichnet der Abgemahnte die Unterlassungserklärung, dann wird der oben
beschriebene Schadensersatz fällig – plus Anwaltskosten.
Ist die abgemahnte Partei nicht zahlungsfähig, wie in unserem Beispiel durch Abgabe
einer eidesstattlichen Versicherung (OE = Offenbarungseid), dann bleibt der
Geschädigte bzw. die geschädigte Partei (Kläger) auf den Anwaltskosten,
wie in unserem Beispiel, bedauerlicherweise sitzen.
Strafanzeige eidesstattliche Versicherung
Dann hilft nur noch eine Strafanzeige bei der Stattsanwaltschaft.
Dadurch kommt vielleicht ein wenig Schwung in die Sache und das ganz sieht dann
wenigstens nicht mehr aus wie ein Bagatelldelikt, aber Geld (Schadensersatz) wird
dadurch in der Regel nicht fließen.
Gut beraten ist, wer einen guten Anwalt kennt oder hat, der eine Urheberrechts-
verletzung schnellstmöglich verfolgt und entsprechende Entschädigungen geltend macht.
Meine Empfehlung: … ehrlich währt immer noch am längsten. :O)
Guten Tag!
P.S. Sie brauchen einen Anwalt für Markenrecht oder Urheberrechtsschutz?
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