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Markenrecherche

Bevor eine Marke (Wortmarke, Firmenname,
Produktname o.ä.) angemeldet wird bzw.
im späteren Verlauf dann auch genutzt
wird, sollte man in jedem Fall prüfen
ob es bereits ähnliche/vergleichbare oder
gleichlautende Markeneintragungen gibt.

Drei sinnvolle Möglichkeiten die Existenz
eines Markennamens zu überprüfen:

  1. Beauftragung eines Anwalts für
    Markenrecht
  2. Nationale Eigenrecherche beim
    Deutschen Patent-/Markenamt
  3. Internationale Eigenrecherche
    Harmonisierungsamt HABM

Die Hilfe eines Anwalts für Markenrecht ist hierbei sicher als wertvoll
zu erachten, denn diese Hilfe spart Zeit und minimiert das Risiko
einer vielleicht entstehenden Markenrechtsverletzung.

Einen Anwalt oder eine Anwältin für Markenrecht finden Sie ja
vielleicht auch hier: www.anwaltspool.com

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Pflichtangaben Impressum

Was gehört ins Impressum?

Welche Pflichtangaben müssen
Betreiber einer Homepage bzw.
eines Onlineshops im Impressum
offenlegen?

Die Angaben sind wesentlich umfang-
reicher und unterschiedlicher als
weitläufig angenommen wird.

Impressum Angaben

Da der Gesetzgeber die Pflichtangaben im Impressum immer wieder verändert
bzw. optimiert, sollten Sie sich im Zweifel immer von einem Anwalt für
Internetrecht
beraten lassen.

Eine kleine, aber rechtlich unverbindlich Hilfe, eine Auskunft in Sachen
“Pflichtangaben Impressum” finden Sie hier: Angaben Impressum

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