Markenregister Deutschland
Kategorie: Marke Schutz - 8.04.2011 - Werbeagentur
Sofern Sie einen einzigartigen Firmen-
namen besitzen oder einen attraktiven
Produktnamen Ihr Eigenturm nennen
dürfen, sollten Sie sich ernsthaft
darüber Gedanken machen eine Marke
bzw. eine so genannte Wort- und Bild-
Marke beim Patent- und Markenamt
eintragen / registrieren zu lassen.
Wortmarken und Bildmarken
Die Möglichkeit einen “Namen / Begriff” schützen zu lassen ist relativ
einfach, dennoch sollte im Vorwege immer auf Besonderheiten des
angestrebten Markenschutzes bzw. des Markenschutzrechts geachtet
werden. WICHTIG: ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich darauf
hinweisen, dass die hier nieder geschriebenen Informationen auf
meinen persönlichen Erfahrungen und meinem Wissen basieren und
keinerlei Rechtsverbindlichkeit besitzen.
Was also ist also für mein laienhaftes Verständnis unter der Anmeldung
einer Wortmarke oder einer Wort- und Bildmare zu verstehen?
Wortmarke plus Firmenlogo = Wort Bild Marke
Ich bleibe einfach mal sehr pauschal mit meiner Betrachtung,
was sicher für die meisten Markenanmeldungen zutreffend sein wird:
- Wenn Sie einen Namen, ein Wort oder einen Begriff ins Markenregister
eintragen lassen (wollen), dann handelt es sich nach der Eintragung
um eine so genannte Wortmarke. - Wenn Sie eine Grafik / ein Bild ins Markenregister eintragen lassen
(möchten), dann handelt es sich um eine so genannte Bildmarke. - Und kombiniert man “Text” mit einem “Bild/Grafik” dann spricht man
von der Registration einer so genannten Wort- und Bildmarke
Das alles ist nicht wirklich schwer, sondern eher viel Schreib- und
Fummelkram. Auch in Sachen Markenanmeldung gilt: Gewußt wie!
Daher nachfolgend ein paar Besonderheiten auf die Sie bei Ihrer
Markenanmeldung auf jeden Fall achten sollten.
Eintragung einer Marke
- Kosten! Die Kosten für eine Markeneintragung die das DPMA
(Deutsches Patent- und Markenamt) erhebt betragen zur
Zeit (noch) 300 Euro, für die Eintragung einer Wort-
marke und auch für die Eintragung einer Wort-
und Bildmarke.
(Anmerkung: bei den Kosten i.H.v. 300 Euro für die Anmeldung
der Marke handelt es sich um eine Bearbeitungsgebühr!!!)
… heißt im Klartext: auch wenn die Marke nicht eingetragen
wird, die 300 Euro sind futsch. Wird die Marke eingetragen,
dann kommen allerdings auch keine weiteren Kosten hinzu. - Der Zeitraum den das DPMA für die Eintragung der Wortmarke
und oder der Bildmarke braucht beträgt zwischen drei und
sechs Monaten. Das Markenamt bietet auch die Möglichkeit der
beschleunigten Eintragung (BEARBEITUNG!!!) dies dauert dann
ca. 4 bis 8 Wochen und kostet zusätzlich ca. 200 Euro. - Sollten Sie die Markenanmeldung nicht selbst realisieren wollen
dann beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens oder einen
auf Markenanmeldungen und Markenschutz spezialisierten
“Markenanwalt” >> siehe auch hier: Anwalt Marke anmelden
Die Kosten für eine Markenanmeldung durch einen Anwalt oder
Fachanwalt sind mir leider nicht bekannt, aber ich denke das dies
zwischen 200 und 1.500 Euro liegen könnte. Individuell könnten
die Kosten schwanken, da auch eine evntl. Markenrecherche die
Kosten hochtreiben kann. - An dieser Stelle möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass die
Rückfragen durch das DPMA im Zusammenhang mit einer
Markenanmeldung sehr unterschiedlich sind. So habe ich zum
Beispiel schon Wort- und Bildmarken – mit den entsprechenden
Anlagen – angemeldet die völlig problemlos eingetragen wurden
und andere Anmeldungen, mit exakt der gleichen Vorgehensweise
wurden mit Rückfragen versehen die zum Beispiel danach fragten,
dass die Farben des Logos benannt werden sollten oder das die
“Klassen” nachträglich vom DPMA optimiert wurden … vorschlagsweise. - Übersendung der ausgefüllten Anmeldeunterlagen! Ich empfehle
die Markenanmeldung per Übergabe-Einschreiben dem DPMA
zukommen zu lassen. Dies ist kein Muss, aber es beruhigt zu
Wissen das die Anmeldeunterlagen angekommen sind. - Ganz gleich ob die Anmeldung erfolgt ist oder auch wenn die
Anmeldung abgelehnt wurde, Sie bekommen in jedem Fall
eine Nachricht vom DPMA. Sofern die Marke eingetragen worden
ist – gibt es ein Zertifikat – die Schutzdauer beträgt übrigens 10 Jahre.
Nach Ablauf dieses Schutzzeitraumes ist die Markeneintragung
idealerweise verlängern zu lassen. Erfolgt eine Ablehnung der
Anmeldung bekommen Sie ebenfalls eine Notiz darüber mit
entsprechender Begründung/Stellungnahme, der Sie selbst-
verständlich widersprechen dürfen / können.
Tipps Markenanmeldung / Markenregistration
Habe ich etwas vergessen zu erwähnen? Dann bitte schreiben Sie
mir doch einfach eine Antwort auf diesen Blogbeitrag.
Ergänzende Infos zum Thema Markenschutz und Markenanmeldung
finden Sie ganz sicher in diesem wertvollen Ratgeber:
Firmennamen Recherche
Kategorie: Existenzgründer Marketing - 30.06.2010 - Werbeagentur
Gibt es die Entwicklung guter, werbe-
wirkungsstarker Firmennamen
wirklich kostenlos?
Und wie gut ist ein so genannter:
Firmennamen Generator?
Eine Sache sollte in jedem Fall jedem
Existenzgründer klar sein:
- Gute Firmennamen fallen sicher nicht vom Himmel und
gute Firmennamen müssen immer eine Vielzahl überlebens-
wichtiger Naming – Parameter erfüllen.
Daher stellt sich Ihnen bestimmt die Frage, was muss alles bei
der Entwicklung erfolgreicher Firmennamen berücksichtigt
werden und wo stecken rechtliche Stolpersteine bei
der Namensfindung für Ihre neue Firma?
Checkliste Namensfindung
Nachfolgend finden Sie ein paar wertvolle Tipps zur
richtigen Firmennamensfindung:
- keine Bindestriche sollten in einem Firmennamen
vorhanden sein! - keine Umlaute: ä, ö, ü … Umlaute sind ein absolutes
“NO GO” in zeitgemäßen Firmennamen. - keine Wortspielereien in Firmennamen! Ein Beispiel:
Richtig: Beispielfirma Falsch: Bayspeelfirma - der Firmenname sollte (MUSS) immer als Top Level
Domain mit der Domainendung .DE verfügbar sein,
sofern Sie in oder über Deutschland Geschäfte
machen möchten. - Ihr neuer Firmenname sollte weder gleichlautend
und auch nicht in ähnlicher/vergleichbarer Form
einem Markenschutz anderer Namensverwender
unterliegen. Zur Prüfung nutzen Sie einfach die
Markennamen-Datenbank des Deutschen Patent-
und Markenamtes: DPMA
Sie haben Fragen oder brauchen professionelle Unterstützung in
Sachen “Firmenname entwickeln” oder “Firmennamen Recherche”?
Rufen Sie mich einfach kostenlos an: 0800 100 38 58 oder
besuchen Sie mich im Internet: Agentur Namensfindung
Checkliste Firmengründung
Kategorie: Existenzgründer Marketing - 1.02.2010 - Werbeagentur
Sie möchten eine Firma gründen
bzw. neu eröffnen?
Jetzt muss guter Rat nicht teuer
sein, denn eine professionelle
CHECKLISTE FIRMENGRÜNDUNG
kann Ihnen die Gründung einer Firma
wesentlich erleichtern.
Zu der angesprochenen CHECKLISTE FIRMENGRÜNDUNG
bekommen Sie später noch detaillierte Informationen.
Wir möchten uns hier einem viel speziellerem Thema widmen:
Firmennamen erfinden
Eines der wichtigsten Kriterien für den Siegeszug Ihres Unternehmens
ist der Firmenname.
Warum ich dies in leicht überzogener Deutlichkeit zum Ausdruck bringe?
Ganz einfach, weil Ihnen das beste Konzept, das interessanteste Produkt
oder die beste Dienstleistung Deutschlands oder der Welt nicht nutzt,
wenn der Name – der gute Ruf – Ihres Angebots keine Akzeptanz
bei den Menschen bzw. Ihrer Zielgruppe findet.
Deswegen schenken Sie dem Thema “Firmenname erfinden” nicht nur
Ihre volle Aufmerksamkeit, sondern geben Sie diesem Thema die höchste Priorität!
Ein guter Firmenname muss nicht nur einen wohlwollenden Klang besitzen,
er muss auch leicht verständlich, hervorragend aussprechbar und
entsprechende Attraktivität für empfehlende Kommunikation
besitzen.
Firmennamen, am besten ganz einfach.
Das ist die eine Seite der Firmennamenfindung.
Wenn dann ersteinmal Ihrer schicker Firmenname gefunden wurde,
dann gehts an die eigentliche Herausforderung:
Ist die Ihrem neuen Firmennamen entsprechende TLD (Top Level Domain)
noch verfügbar? Oder anders formuliert, ist die gleichlautende Domain
Ihres Firmennamens noch frei? Falls ja, sofort diese Domain kaufen!
Doch Halt, warten Sie!
Eines gilt es noch zu prüfen oder überprüfen zu lassen:
Checken Sie in jedem Fall noch ob Ihr neuer Firmenname bzw.
Ihr neuer Domainname nicht anderweitig bereits verwendet werden
oder evntl. sogar eine Marken- oder Patentrechtliche Anmeldung vorliegt.
Siehe hierzu: Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
Sind diese Prüfungen alle anstandslos verlaufen, dann steht der Nutzung
Ihres Firmennamens in der Regel nichts mehr im Wege.
Doch Vorsicht: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!
Im Zweifel sollten Sie immer einen erfahrenen Juristen, einen Anwalt für
Patent- und Markenrecht um Hilfe bitten.
Die kreative Entwicklung eines beeindruckenden, zielgruppenkonformen
und vor allem themenrelevanten Firmennames bekommen Sie – in
überzeugender Bestform – vom Hamburger Werbetexter
Andreas Herrmann.
Mehr Infos finden sie hier: Firmennamen erfinden!
Perfekte Hilfe in Sachen Firmennamen erfinden und Markennamen erfinden.
Marken Schutz
Kategorie: Marke Schutz - 11.01.2010 - Werbeagentur
Sie möchten für Ihre Marke Schutz beantragen?
Ganz gleich ob Sie einen Markennamen schützen lassen wollen, ob Sie Ihre Homepage schützen, einen Slogan Schutz oder Ihrern Firmennamen schützen lassen möchten, in der Regel brauchen Sie dafür Zeit und ein wenig Geld.
Denn der Schutz Ihrer Marke wird in der Regel beim Deutschen Patent- und Markenamt beantragt. Die Ansprechpartners des Deutschen Patent- und Markenamts haben Ihren Sitz in München und in Berlin.
Sollten Sie den Antrag nicht alleine ausfüllen wollen oder können, dann können Sie gern auf meine Erfahrung in Sachen Markenanmeldung bzw. meine praxiserprobte Hilfe zurück greifen oder sie beauftragen einen Anwalt für Patent- und Markenrecht.
Firmenname, Markenname & Slogan
Doch wie hoch sind die Kosten, für den Schutz von Firmenname, Markenname oder Slogan?
Allein der Antrag für die Eintragung Ihrer Marke, auch wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, verschlingt beim Deutschen Patent- und Markenamt bereits stolze 300 Euro.
Wir sprechen bei dieser Summe über die klassische Eintragung einer Wortmarke bzw. die Eintragung einer Wort-, Bildmarke.
Die hier genannten Preise und Vorgehensweisen sind lediglich meine persönlichen Empfehlungen und sind gleichfalls das Ergebnis der von mir gemachten Erfahrungen bzw. entsprechen meinem jetzigen Wissensstand und sind keinesfalls rechtsverbindlich.
P.S. Tipp: Häufig wird von einem “Patent anmelden” gesprochen, wenn Sie einen Firmennamen schützen oder einen Slogan schützen lassen wollen. Daher mein Hinweis, Firmennamen schützen, Markennamen schützen oder Slogan schützen hat im klassischen Fall nichts oder nicht direkt mit einer Patent Anmeldung zu tun. Daher befragen Sie im Zweifelsfall im Vorwege lieber einen Anwalt für Patent- und Markenrecht.
Mehr Infos über Markenschutz oder Schutz von Werbeslogan finden Sie hier:
Werbekracher
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