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Freiberuflichkeit

Heute habe ich mal eine Frage an die
Freiberuflichkeit in Deutschland:

Unterliegt zum Beispiel ein auf 400 Euro
Basis beschäftigter Publizist oder Künstler
(Grafiker, Grafikdesigner, Werbetexter)
- auch wenn er nicht über die KSK
versichert ist – trotzdem und
zusätzlich der Abgabepflicht?

KSK Abgabepflicht für 400 Euro Beschäftigte

Ich glaube nicht. Denn für eine auf 400 Euro Basis beschäftige Person
werden vom Arbeitgeber bereits pauschale Renten- und Kranken-
versicherungsbeiträge abgeführt.

Daher wäre eine zusätzliche Zahlung von KSK-Beiträgen (Abgabepflicht)
für mich nicht nachvollziehbar.

Liege ich richtig oder falsch mit meinem Gedanken zur Abgabepflicht?

Für Ihre Meinungen danke ich Ihnen im Voraus!

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