Textklau
Kategorie: Internetrecht - 8.04.2010 - Werbeagentur
Contentklau oder auch Textklau genannt
ist ganz sicher keine Seltenheit.
Wenn wir von Textklau sprechen, dann
sprechen wir nicht von einem Bagatell-
delikt, denn Textklau ist und bleibt
eine Urheberrechtsverletzung.
Urheberrechtsverletzung Contentklau
Der monetäre Schaden von so genanntem Textklau ist in vielen Fällen sicherlich
bezifferbar und es ist immer gut, wenn Textklauern und anderen Urheberrechts-
verletzern das Handwerk gelegt wird.
Doch über dieses Thema bzw. über Schadensersatz aus Contentklau möchte ich
mich an dieser Stelle gar nicht auslassen, sondern über einen viel schlimmeren
bzw. bedeutsameren Schaden der aus dem Textklau entsteht und der sowohl
dem Textklauer und dem Contentbeklauten schadet …
Doppelter Content
Denn das Ergebnis des so genannten Textklau’s ist schlicht und ergreifend
der so genannte “Doppelter Content”.
Doppelten Content mag die Suchmaschine Google leider überhaupt nicht.
Und genau daraus resultiert das Problem, für den Textklauer und den
Betreiber der Homepage von der der Content geklaut wurde.
Sobald die Suchmaschine Google festgestellt hat, dass doppelter Content
indiziert / indexiert bzw. in der Suchmaschine vorhanden ist, wird
Google gegen solche Webseiten Sanktionen verhängen.
Im schlimmsten Fall wird eine Seite mit kopiertem Text aus dem Index von
Google verbannt. Denn Google besitzt die Möglichkeit den Zeitraum zu
bestimmen, zu welchem Zeitpunkt Content veröffentlicht wurde.
Gleichfalls wird die Bedeutung einer Webseite in den Suchmaschinen
berücksichtigt. Im schlimmsten Fall jedoch wird Google beide
Webseiten bestrafen … entweder mit einer schlechteren
Platzierung innerhalb der Suchmaschine oder
die Seiten werden aus der Suchmaschine
verbannt …
Tipp zum Schutz vor Textklau bietet: PLAGAWARE
SEO Text und Homepage Text
Daher ist mit Textklau oder Contentklau ganz sicher niemandem
geholfen. Irgend einen Vorteil für den so vermeintlich cleveren
Texträuber gibt es ganz, ganz sicher nicht!
Eher das Gegenteil wird der Fall sein.
Daher bleibt mir nichts anderes als zu hoffen, dass die Textklauer
begreifen, dass sie sich selbst mit geklauten Texten keinen
gefallen tun und im schlimmsten Fall sogar eine
Urheberrechtsklage bzw. Schadensersatzklage
riskieren …
In diesem Sinne, einen klagenfreien Tag wünscht Ihnen
Andreas Herrmann
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Werbekracher
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