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Rücknahme Mahnbescheid

Ich habe vor einiger Zeit mit Stolz darüber
berichtet, dass wir in einem laufenden
Mahnverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit
eines Schuldners – diesen Mahnbescheid
zurück genommen haben und der
Schuldner sich nach kurzem Telefonat
schriftlich verpflichtet hat, den noch
offenen Rechnungsbetrag in Raten
abzuzahlen.

Kosten Mahnverfahren

Entgegenkommenderweise haben wir uns im Gegenzug verpflichtet,
dass wir die Kosten des Mahnverfahrens zahlen werden.

Nun kam es wohl wie es kommen musste: Der Schulder hat die
Rücknahme unseres Mahnbescheides dankend begrüßt und
ist bis zum heutigen Tage seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht nach gekommen.

Daher mein FAZIT und mein Tipp zum Thema Rücknahme Mahnbescheid:

Eine gütliche, außergerichtliche Einigung ist immer gut! Jedoch sollten Sie
erst die Rücknahme des Mahnverfahrens einleiten, wenn der Schuldner
wenigstens eine Anzahlung der vielleicht dann vereinbarten
Ratenzahlung geleistet hat.

Hilfe zum Theme Mahnbescheid finden Sie vielleicht hier:
Anwalt Mahnbescheid oder wenn Sie in der Schweiz einen Schuldner
sitzen haben, dann vielleicht hier: Inkasso Service Schweiz

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Rücknahme Mahnbescheid

Die Story in Sachen gerichtlicher Mahn-
bescheid bzw. gerichtliches Mahnverfahren
inklusive Widerspruch und Anspruchsbe-
gründung hat ein Ende gefunden.

Ende gut alles gut … ganz sicher nicht.

Was bleibt ist der bittere Beigeschmack der
hohen Kosten auf denen wir sitzen bleiben.

Einzig positiv:

Viel gesammelte Erfahrung

… wir haben uns so geeinigt, dass wir auf den
Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens
sitzen bleiben, der Schuldner im Gegenzug
und in monatlichen Raten die offene Summe
ausgleicht bzw. tilgt.

Der gerichtliche Mahnbescheid, bei dem nach unserer Anspruchsbegründung
nun leider ein Gerichtstermin angesetzt wurde (was automatisch passieren
soll, wenn der Schuldner widersprochen hat), wird von uns zurück gezogen.

Fazit: unser Schuldner ist bereit zu zahlen, aber er hat kein Geld.

Das alles und die ganze Arbeit hätte man sich ersparen können, wenn der
Schuldner von Anfang an auf unsere Gesprächsangebote eingegangen wäre.

Gerichtlicher Mahnbescheid Kosten

Für den Schuldner hat sich die Welt nicht verändert, er hat auch mit keinen
zusätzlichen Kosten zu rechnen … daher bleibt: Kleinbeträge immer nur
per Vorkasse bezahlen lassen und Klagen lohnt nicht … :O( … bei
Zahlungsbeträgen im dreistelligen Bereich.

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