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eBundesanzeiger

Und wieder ist ein Jahr vorbei und wieder
ist man als Betreiber einer Kapitalgesellschaft
dazu verpflichtet, seinen Jahresabschluss bzw.
die Bilanz der GmbH, der AG oder der GmbH
und Co. KG im eBundesanzeiger zu veröffentlichen.

Die Veröffentlichung der Bilanz bzw. des
Jahresabschluss ist seit ca. 2 Jahren, wenn
ich mich recht erinnere, eine Pflichtveran-
staltung geworden und somit auch an bestimmte Fristen gebunden.

Veröffentlichung e Bundesanzeiger

Grundsätzlich bereitet die Veröffentlichung im Bundesanzeiger nicht
wirklich große Mühe, nur  man muss den Jahresabschluss / die Bilanz
zunächst einmal in Form einer bestimmten Datei (JPG, PDF) abspeichern
und nachdem man alle erforderlichen Fragen zum Hochladen der Datei
beantwortet hat – erst dann muss man diese Datei im Bundesanzeiger
hochladen.

Jetzt werden Sie sich sicherlich Fragen, meine sehr geehrten Damen und
Herren, warum mein heutiges Statement in diesem Werbeblog einer
Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger (eBundesanzeiger)
gewidmet ist bund nicht dem Thema Werbung und sogar vielleicht
unserer gefeierten Lena Meyer-Landhut aus  Hannover …

Jahresabschluss veröffentlichen und bezahlen …

Die Antwort ist ganz einfach, weil ich es jedes Jahr nicht verstehe, warum
ein Unternehmen seinen Jahresabschluss im eBundesanzeiger veröffentlichen
muss und dann auch noch für die Veröffentlichung im eBundesanzeiger
bezahlen muss.

Vielleicht muss ein Werbestratege diesen Zusammenhang oder die Ursache
einer solchen (für mich unverständlichen) Tatsache nicht verstehen,
aber ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass jemand diesen Blogbeitrag
liest und mir eine Antwort auf meine eBundesanzeigerfrage gibt.

Fazit: Jahresabschluss Veröffentlichung Bundesanzeiger

Mein Fazit zur diesjährigen und zum Glück wieder einmal erfolgreich durch-
geführten Veröffentlichung unseres Jahresabschlusses lautet:

Es war gar nicht so schwierig, aber wieder einmal so,
als wenn man das erste Mal eine Veröffentlichung im
eBundesanzeiger durchgeführt hat. :O)

Was die Welt von so einer Veröffentlichung hat, sei zu diesem Zeitpunkt
einmal dahingestellt … ich warte gespannt auf eine Erklärung bzw.
eine helfende Antwort auf meine Frage.

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