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Telefon KSK

Heute bekam ich Post von der Künstlersozial-
kasse. Dieses Schreiben war nicht wirklich
erfreulich. Denn in diesem Schreiben
teilte mir die KSK mit, dass ich für das Jahr
2009 auf der Grundlage einer Schätzung zur
Abgabe des Künstlersozialversicherungs-
beitrages zwangsverpflichtet werde.

Künstler Sozial Abgabe

Diese Info bzw. diese Amtshandlung ist ganz
sicher gerecht, wenn sie denn begründet wäre.

Dem ist leider – zum Glück und nachweislich -
nicht so.

Was war passiert?

Anfang Mai bekam ich wieder Post von der Künstlersozialkasse in Wilhelmshaven.

Die in diesem Schreiben enthaltenen Fragen beantwortete ich unverzüglich und
nach ca. zwei Tagen schickte ich meinen Antwortbrief – VORSORGLICH – als
Übergabe-Einschreiben zurück an die Künstlersozialkasse.

Da dieses Schreiben scheinbar nicht angekommen oder im Haus verloren-
gegangen sein muss, reagierte die KSK und verdonnerte mich zur geschätzten
Zwangsabgabe.

Telefonnummer KSK

Meine erste Reaktion, ich wählte die Telefonnummer – mit Durchwahl der
meinen Vorgang bearbeitenden Sachbearbeiterin – und wollte diese Fehl-
interpretation des Sachverhalts richtig stellen.

Leider wurde mein mein Anruf ganztätig nicht “erhört”. :O(((

Aus diesem Grunde rief ich bei der Post an und bat um Nachforschung, wo
die Sendung bzw. das Einschreiben denn geblieben sei????!!!!!

Dabei stellte sich heraus, dass ich den Brief nicht als Übergabe-, sondern
“nur” als Einwurf-Einschreiben verschickt habe. Und mir wurde mitgeteilt,
dass die Sendung ordnungsgemäß zugestellt worden ist.

FAZIT1: Ich bin meiner Pflicht ordnungsgemäß nachgekommen und habe
ordnungsgemäß die Fragen der Künstlersozialkasse beantwortet, habe den
Brief sogar auf dem Postwege persönlich und dokumentiert zustellen lassen
und trotzdem ist der Brief dann abhanden gekommen.

FAZIT2: Obwohl ich meiner Pflicht vorsorglich nachkam und auch noch
eine sicherer Versandart wählte, und der Fehler definitiv nicht in meinem
Ermessensbereich zu suchen ist, wurde ich zu einer geschätzten Zwangsab-
gabe verpflichtet.

Schnell & einfach: Ruf doch mal an!

Daher stelle ich die Frage:

Warum greift die KSK im Zweifel nicht einfach mal zum Telefon und ruft
einen Abgabepflichtigen Partner an?

Dies würde Kosten sparen und sicher schnelle Klärung bringen.

Daher mein Tipp: Behördenschreiben IMMER VORSORGLICH per
Einschreiben versenden – noch besser – per Übergabe-Einschreiben.

Somit sind Sie im Zweifel immer abgesichert. Jedoch wäre alle Nacharbeit
sowohl der KSK wie auch mir erspart geblieben, wenn man einfach mal
zum Telefon gegriffen hätte und gesprochen hätte … Eigentlich
eine Normalität im täglichen Geschäftsleben.

P.S. Ich habe den beschriebenen Sachverhalt und der geschätzten KSK
Abgabe mit Begründung und per Übergabe-Einschreiben widersprochen.
Jetzt bin ich gespannt, wie es weiter geht … Ich werde berichten!

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Kuenstlersozialkasse DE

Die Kuenstlersozialkasse in DE (Deutschland).

Noch immer ist in Deutschland das Thema “Künstler
Sozial Kasse” für viele Unternehmen ein Grauschleier.

Sogar freischaffende Künstler, Grafiker, Werbetexter -
also Publizisten wissen nicht, dass es eine Künstlersozial-
versicherung in Deutschland gibt und was die Aufgabe
dieser wertvollen Institution ist.

Das ist die eine Seite der Medaillie, die andere Seite ist die,
dass noch viel weniger Unternehmen in Deutschland wissen,
dass wenn sie werbliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen,
dass der Einkauf dieser Leistungen Abgabepflichtig sind.

UND: das diese Abgabe einer Bringschuld unterliegt.

Im KLARTEXT

Unwissenheit schützt also nicht vor Strafe.

Und diese ist bei der KSK (Künstlersozialkasse) nicht ganz ohne,
sie verhängt Strafgelder bis zu 25.000 Euro, für die nicht
Abführung der Künstlersozialabgabe.

Auch ich habe durch Zufall und über eine befreundete Grafikerin
von der Existenz der Künstlersozialkasse erfahren und mich
dann ersteinmal über die KSK, deren Aufgaben und
Pflichten schlau gemacht.

Aber ich darf Ihnen versichern, eine Einkommensteuererklärung
auszufüllen ist fast leichter, als das Künstlersozialgesetz, dass
ganz sicher und unbestritten gut ist, zu verstehen.

Künstler und Publizisten

Hier möchte ich Ihnen zukünftig mein Wissen mitteilen, dass ich immer
mehr zufällig über die Künstlersozialgesetzgebung erworben
habe.

  • Künstler und Publizist zu sein heißt nicht automatisch
    Anspruch auf eine Versicherung über die KSK
    zu bekommen. Voraus geht immer die
    ordentliche Antragstellung und
    ein mehrer Monate dauerndes
    Prüfungsverfahren durch die
    Künstlersozialkasse.
  • Geschäftsführer und gleichzeitige Gesellschafter einer GmbH,
    die über die KSK versichert sind, auch deren Gehälter
    unterliegen der KSK Abgabepflicht.
  • Unternehmen, die künstlerische Leistungen einkaufen – AUCH WENN
    DIE ERBRINGER DER LEISTUNG NICHT ÜBER DIE KSK VERSICHERT
    SIND – müssen KSK Beiträge abführen. Diese Pflicht zur Beitrags-
    abgabe gilt dann auch rückwirkend!
  • Nach Feststellung der KSK Abgabepflicht wird in der Regel eine monatliche
    Vorauszahlung der KSK Abgabe festgelegt. Diese Zahlung ist vergleichbar
    mit der Umsatzsteuervorauszahlung. Der Vorteil dieser Vorauszahlung
    liegt darin begründet, dass Sie am Jahresende nicht mit einer hohen
    Einmalzahlung beglückt werden. Allerdings werden die Vorauszahlungen
    am Jahresende selbstverständlich abgestimmt und es kommt zu einer
    Nachbelastung oder einer Rückerstattung der KSK Abgaben.

So, mehr fällt mir grad zu diesem Thema nicht ein.

… ausser, dass ist alles viel, viel Schreibkram. :O)

Künstlersozialabgabe – alle in einem Boot …

Und ich bin der Meinung, dass die Aufklärung der Unternehmen -
über die Existenz der Künstlersozialkasse – mit den daraus
resultierenden Pflichten für die Unternehmen in
Deutschland – sehr schlecht ist.

Vielleicht sollten auch die Handelskammern, Gewerbeämter und Co.
jeden Unternehmer, jede Unternehmerin über die KSK per
Rundschreiben aufklären.

Dann würden ganz sicher die Einnahmen der KSK gesteigert werden,
die Beiträge der Abgabepflicht würden sinken können und
es gebe keine Grauzonen diesbezüglich mehr.

WICHTIG: meine hier nieder geschriebenen Infos – in Sachen Künstlersozialkasse -
sind ganz sicher nicht verbindlich, aber sie entsprechen meinem Rechts-
verständnis und reflektieren mein Wissen über die Arbeit der KSK.

Sollten Sie Fragen an mich haben, dann antworte ich Ihnen wie immer gern,
nur betrachten Sie meine Infos diesbezüglich bitte niemals als rechtsverbindlich,
denn auch ich bin noch immer unsicher über die eine oder andere Problematik
in Sachen Abgabepflicht.

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