Werbekracher.com

Gütliche Einigung aussergerichtlicher Vergleich

Nachdem unsere Anspruchsbegründung
seine volle Wirkung entfaltet hat (siehe
Muster Anspruchsbegründung vorheriger
Beitrag) hat sich unser Schuldner zu einem
Vergleich entschlossen.

Dadurch verlieren wir zwar trotzdem noch
immer Geld, bedauerlicherweise, aber wir
bekommen zumindest einen Teil des uns
zustehenden Rechnungsbetrages erstattet.

Aussergerichtlicher Vergleich

Und das “Klima” der Geschäftsbeziehung ist wieder gut … :O)

Naja, Ende gut, alles gut …

Hier möchte ich Ihnen noch meinen Mustertext zur Rücknahme des anhängigen
Mahnverfahrens zur Verfügung stellen. Wie immer kann ich keine Gewähr für
die Richtigkeit der Formulierung übernehmen, aber bei mir hat dieser Text
die erforderliche Wirkung entfaltet. :O))

Muster Rücknahme Mahnbescheid

Damit der anberaumte Gerichtstermin storniert werden kann verwendete ich
dieses von mir entwickelte Muster Schreiben “Rücknahme Mahnbescheid”
mit der Info über unsere gütliche Einigung bzw. den außergerichtlichen Vergleich:

==============================

Amtsgericht Musterstadt
- Zivilabteilung -
Frau Mustermann
12345 Musterstadt

xx. Mustermonat 2010

Aktenzeichen: 1×23/45 Rücknahme unserer Forderung
Grund: gütliche Einigung durch Vergleich
Forderung: Gläubiger GmbH
gegenüber: Schuldner GbR, Geschäftsführer Herr Max Rechnungnichtbezahler

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Zwischenzeit hat der Schuldner – die Schuldner GbR – uns gegenüber
einen Ratenzahlungsplan zur Tilgung der noch offenen Forderungssume
(Streitwert) präsentiert.

Diesem Vergleich (Ratenzahlung in vier Monatsraten zu je xxxx Euro),
exkl. der uns entstandenen Kosten, haben wir stattgegeben.

Daher bitten wir Sie um Einstellung des von uns geführten Mahnverfahrens.

Für Ihre Kenntnisnahme bedanken wir uns im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen!

Max Gläubiger

===========================

Viel Erfolg und einen sonnigen Tag!

Ihr Andreas Herrmann

Weiter lesen ...

Anspruchsbegründung Mahnbescheid

Kennen Sie das:

Sie unterhalten eine gute Geschäftsbeziehung
zu einem langjährigen Kunden … und auf
einmal bleiben erwartete Zahlungen
Ihres Auftraggebers aus?

Mit Sicherheit werden Sie aufgrund der
Historie dieser Verbindung nicht gleich
bei der ersten Zielüberschreitung einen
Anwalt oder ein Inkassounternehmen einschalten, sondern zunächst das
freundlich hinterfragende Klärungsgespräch mit Ihrem Kunden /
Schuldner suchen.

Wie in unserem Fall findet nun über mehrere Monate hinweg ein Telefonat
nach dem anderen statt. Unser Schuldner beteuert immer wieder, dass
er am xx.xx.xxxx zahlen wird, ganz sicher … und immer wieder
verschiebt sich der Zahlungstermin, aus den merkwürdigsten
Gründen.

Zahlungserinnerung & Letzte Mahnung

Irgendwann will man und kann man nicht mehr, denn die Ausreden des
Schuldners eskalieren (leider) in einfach nur dumme Ausreden.

So entschliesst man sich zur schriftlichen Zahlungserinnerung bis hin zur
letzten Mahnung. … was danach folgt ist das gesetzliche Mahnverfahren,
also der gerichtliche Mahnbescheid.

Diese Verfahren sind relativ schnell online zu realisieren, kosten aber
dennoch nur Zeit. Sofern das gerichtliche Mahnverfahren, also der
gerichtliche Mahnbescheid eingeleitet worden ist, beginnt ein
kleines Zeitspiel.

Nun heißte es abwarten und Tee trinken …. oder gucken ob der
Schuldner jetzt zahlt. ODER ob der Schuldner in den
Widerspruch geht.

Widerspruch Mahnbescheid

Den Widerspruch gegen einen Mahnbescheid braucht der “Schuldner”
bzw. die den Widerspruch einlegende Partei LEIDER nicht zu
begründen. In meinen Augen eine Sauerei.

Denn, wie ich nun mehr lernen durfte, ist ein Widerspruch eines
Schuldners eine gern ausgeübte Geste – denn der Widerspruch ist
schnell und unkompliziert zu realisieren -  der Schuldner gewinnt
Zeit und der Anspruchssteller / Gläubiger gerät wieder in Zugzwang.

… denn nun muss eine SCHRIFTLICHE

Anspruchsbegründung Mahnbescheid

vom Anspruchssteller der Forderung angefertigt werden.

Dies ist wieder viel Arbeit, kostet Zeit und wenn Sie nicht zeitnah
reagieren, dann verlieren Sie als Gläubiger Ihren Anspruch
gegen über dem Schuldner.

Das ist alles sehr traurig, aber wahr. Daher werde in Kürze an dieser
Stelle ein Muster für eine Anspruchsbegründung Mahnbescheid
kostenlos zur Nutzung hier einstellen.

MEINE MEINUNG:

Ein Schuldner gegen den ein ja sowieso im Vorwege begründeter
Mahnbescheid erlassen wurde, sollte per Gesetz dazu verpflichtet
werden, den Widerspruch gegen einen Mahnbescheid schriftlich
und glaubhaft / konkludent begründen zu müssen!!!

Diese Begründung ist zum jetzigen Zeitpunkt und nach aktueller
Rechtslage erst nach der durch Widerspruch erforderlich
gewordenen und abgegebenen Anspruchsbegründung
des Gläubigers erforderlich. :O(

Inkasso Anwalt

Das ist traurig und meiner Meinung nach viel zu bequem für den
Schuldner. … in Kürze erfahren Sie mehr.

Daher noch ein Tipp: wenn es für Sie bezahlbar ist, am besten den
ganzen Vorgang gleich zum Inkasso Anwalt geben …

PS. Sollten Sie das Mahnverfahren bzw. die
Anspruchsbegründung plus Mahnbescheid in
Eigenregie realisieren wollen, dann darf ich Ihnen
diesen hilfreichen Ratgeber für Ihr Mahnwesen nur
wärmstens an Ihr Gläubigerherz legen:

Weiter lesen ...

Zahlungsausfall

Eigentlich ist dies hier ein Blog zum Thema
Werbung Tipps und Marketing Hilfe.

Eigentlich geben wir hier wertvolle Tipps
und bieten Ihnen viel Unterstützung in
Sachen Werbung und Marketing.

… aber ich denke, dass jeder Unternehmer
immer wieder mit Zahlungsausfällen zu tun
haben wird und das ist immer wieder eine
richtig nervige Sache.

Daher möchte ich hier mit Ihnen über das Thema
Zahlungsmoral bzw. Zahlungsausfall plaudern.

Zahlungsmoral vs. Zahlungsausfall

Und vor allem auch darüber, wie abgewichst einige Schuldner agieren.

Bitte verzeihen Sie meine Ausdrucksweise, aber Aufträge zu vergeben
und im Vorwege bereits zu wissen, dass die Zahlung nicht ausgeglichen
werden kann, dass ist rücksichtslos gegenüber dem Gläubiger.

Welche Erfahrungen haben Sie in Sachen Zahlungsmoral Ihrer
Auftraggeber gemacht und wie agieren Sie im Falle eines
Zahlungsausfalls.

… und im Zweifel hilft eben nur ein Inkassounternehmen
oder ein Inkasso Anwalt.

P.S. Abschließend noch ein hilfreicher Buchtipp von mir,
sofern Sie Ihre Anspruchsbegründung sowie den
Mahnbescheid ohne Anwalt oder Inkassobüro
realisieren möchten:

Weiter lesen ...

Werbekracher

Schlagwörter

Blogroll