Rücknahme Mahnbescheid
Kategorie: Zahlungsmoral - 26.07.2010 - Werbeagentur
Ich habe vor einiger Zeit mit Stolz darüber
berichtet, dass wir in einem laufenden
Mahnverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit
eines Schuldners – diesen Mahnbescheid
zurück genommen haben und der
Schuldner sich nach kurzem Telefonat
schriftlich verpflichtet hat, den noch
offenen Rechnungsbetrag in Raten
abzuzahlen.
Kosten Mahnverfahren
Entgegenkommenderweise haben wir uns im Gegenzug verpflichtet,
dass wir die Kosten des Mahnverfahrens zahlen werden.
Nun kam es wohl wie es kommen musste: Der Schulder hat die
Rücknahme unseres Mahnbescheides dankend begrüßt und
ist bis zum heutigen Tage seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht nach gekommen.
Daher mein FAZIT und mein Tipp zum Thema Rücknahme Mahnbescheid:
Eine gütliche, außergerichtliche Einigung ist immer gut! Jedoch sollten Sie
erst die Rücknahme des Mahnverfahrens einleiten, wenn der Schuldner
wenigstens eine Anzahlung der vielleicht dann vereinbarten
Ratenzahlung geleistet hat.
Hilfe zum Theme Mahnbescheid finden Sie vielleicht hier:
Anwalt Mahnbescheid oder wenn Sie in der Schweiz einen Schuldner
sitzen haben, dann vielleicht hier: Inkasso Service Schweiz
Gütliche Einigung aussergerichtlicher Vergleich
Kategorie: Zahlungsmoral - 10.06.2010 - Werbeagentur
Nachdem unsere Anspruchsbegründung
seine volle Wirkung entfaltet hat (siehe
Muster Anspruchsbegründung vorheriger
Beitrag) hat sich unser Schuldner zu einem
Vergleich entschlossen.
Dadurch verlieren wir zwar trotzdem noch
immer Geld, bedauerlicherweise, aber wir
bekommen zumindest einen Teil des uns
zustehenden Rechnungsbetrages erstattet.
Aussergerichtlicher Vergleich
Und das “Klima” der Geschäftsbeziehung ist wieder gut … :O)
Naja, Ende gut, alles gut …
Hier möchte ich Ihnen noch meinen Mustertext zur Rücknahme des anhängigen
Mahnverfahrens zur Verfügung stellen. Wie immer kann ich keine Gewähr für
die Richtigkeit der Formulierung übernehmen, aber bei mir hat dieser Text
die erforderliche Wirkung entfaltet. :O))
Muster Rücknahme Mahnbescheid
Damit der anberaumte Gerichtstermin storniert werden kann verwendete ich
dieses von mir entwickelte Muster Schreiben “Rücknahme Mahnbescheid”
mit der Info über unsere gütliche Einigung bzw. den außergerichtlichen Vergleich:
==============================
Amtsgericht Musterstadt
- Zivilabteilung -
Frau Mustermann
12345 Musterstadt
xx. Mustermonat 2010
Aktenzeichen: 1×23/45 Rücknahme unserer Forderung
Grund: gütliche Einigung durch Vergleich
Forderung: Gläubiger GmbH
gegenüber: Schuldner GbR, Geschäftsführer Herr Max Rechnungnichtbezahler
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Zwischenzeit hat der Schuldner – die Schuldner GbR – uns gegenüber
einen Ratenzahlungsplan zur Tilgung der noch offenen Forderungssume
(Streitwert) präsentiert.
Diesem Vergleich (Ratenzahlung in vier Monatsraten zu je xxxx Euro),
exkl. der uns entstandenen Kosten, haben wir stattgegeben.
Daher bitten wir Sie um Einstellung des von uns geführten Mahnverfahrens.
Für Ihre Kenntnisnahme bedanken wir uns im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen!
Max Gläubiger
===========================
Viel Erfolg und einen sonnigen Tag!
Ihr Andreas Herrmann
Rücknahme Mahnbescheid
Kategorie: Zahlungsmoral - 9.06.2010 - Werbeagentur
Die Story in Sachen gerichtlicher Mahn-
bescheid bzw. gerichtliches Mahnverfahren
inklusive Widerspruch und Anspruchsbe-
gründung hat ein Ende gefunden.
Ende gut alles gut … ganz sicher nicht.
Was bleibt ist der bittere Beigeschmack der
hohen Kosten auf denen wir sitzen bleiben.
Einzig positiv:
Viel gesammelte Erfahrung
… wir haben uns so geeinigt, dass wir auf den
Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens
sitzen bleiben, der Schuldner im Gegenzug
und in monatlichen Raten die offene Summe
ausgleicht bzw. tilgt.
Der gerichtliche Mahnbescheid, bei dem nach unserer Anspruchsbegründung
nun leider ein Gerichtstermin angesetzt wurde (was automatisch passieren
soll, wenn der Schuldner widersprochen hat), wird von uns zurück gezogen.
Fazit: unser Schuldner ist bereit zu zahlen, aber er hat kein Geld.
Das alles und die ganze Arbeit hätte man sich ersparen können, wenn der
Schuldner von Anfang an auf unsere Gesprächsangebote eingegangen wäre.
Gerichtlicher Mahnbescheid Kosten
Für den Schuldner hat sich die Welt nicht verändert, er hat auch mit keinen
zusätzlichen Kosten zu rechnen … daher bleibt: Kleinbeträge immer nur
per Vorkasse bezahlen lassen und Klagen lohnt nicht … :O( … bei
Zahlungsbeträgen im dreistelligen Bereich.
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